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Informationen für Veranstalter

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Tierärztinnen und Tierärzte in eigener fachlicher Verantwortung sind gemäss Medizinalberufegesetz zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Für Mitglieder der GST richtet sich die Anzahl notwendiger Bildungsstunden (BS) pro Jahr nach der Bildungsordnung der GST, den dazugehörigen Reglementen. Für FVH-Titelträgerinnen und -Titelträger sind zusätzlich das FVH-Reglement und die zugehörigen Anhänge massgebend.

 

Fortbildungsveranstaltung publizieren und Bildungspunkte beantragen

Erfassen Sie Ihre Fortbildung kostenlos auf dem GST-Veranstaltungskalender und beantragen Sie die Bildungspunkte.